Wanderreitabzeichen

Für Wanderreiter bietet die FN eine Ausbildung an. Die Abzeichen nennen sich Stufe 1 bzw. Stufe 2

 

Abzeichen im Wanderreiten und -fahren der FN (Stufe 1)

Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Außerdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von zwölf Jahren. Beim Wanderfahrabzeichen muss die Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31 Ans. 1 StVZO gewährleistet sein. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des Deutschen Fahrabzeichens IV ist, teilnehmen. Voraussetzungen für die Prüfungszulassung zum Erwerb von Wanderabzeichen sind der Deutsche Reit-Pass bzw. der Deutschen Fahr-Pass. Zudem gilt es die Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort nachzuweisen. Beim Wanderreitabzeichen Stufe 1 ist die Reitweise beliebig.

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung muss der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Der Lehrgang zum Wanderreitabzeichen muss mindestens durch einen Trainer C,B,A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt -Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem  Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen. Der Lehrgang zum Wanderfahrabzeichen erfolgt mindestens durch einen Trainer C Fahren mit gültiger DOSB-Lizenz. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen und eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission hat.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.

Praktischer Teil:

  • Vormustern eines Pferdes an der Hand inklusive Verfassungsprüfung Pferd (Reit-/ Fahrtauglichkeit)
  • Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
  • Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenritt/-fahrt, ca. drei Stunden) - gruppenweise

Theoretischer Teil:

  • Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs
  • Grundkenntnisse des Reitens/Fahrens inklusive Ausrüstung Pferd und Anzug Reiter/-in bzw. fahrer/-in für mehrstündige Ausritte/-fahrten
  • Orientierung im Gelände, Wetterkunde
  • Richtiges Verhalten im Straßenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
  • Verhalten bei Unfällen

Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen "bestanden" lauten. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.

 

 

 

Abzeichen im Wanderreiten und -fahren der FN (Stufe 2)

Die Stufe 2 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die mehrere Tage unterwegs sein wollen. Die in der Stufe 1 erworbenen Kenntnisse werden vertieft, außerdem werden grundlegende Fertigkeiten in der Planung von Wanderritten bzw. -fahrten vermittelt.

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren. Beim Wanderfahrabzeichen muss die Eignung zur selbstständigen Leitung eines Gespannes gem. § 31.1 StVZO gewährleistet sein. Fahrer unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen, der mindestens im Besitz des Deutschen Fahrabzeichens IV ist, teilnehmen. Der Bewerber muss die Prüfung für das Wanderreitabzeichen Stufe 1 bzw. Wanderfahrabzeichen Stufe 1 bestanden haben. Beim Wanderreitabzeichen Stufe 2 ist die Reitweise beliebig.

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung muss der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen. Der Lehrgang zum Wanderreitabzeichen muss mindestens durch einen Trainer C,B,A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt -Schwerpunkt Reiten mit gültiger DOSB-Lizenz oder gültigem  Fortbildungsnachweis der BBR - bzw. Pferdewirtschaftsmeister - Teilbereich Reitausbildung - erfolgen. Beim Wanderfahrabzeichen muss der Lehrgang mindestens durch einen Trainer C Fahren erfolgen. Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-gekennzeichneten Betriebes entsprechen und eine Genehmigung des Landesverbandes bzw. der Landeskommission hat.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem "praktischen" und "theoretischen" Teil.

Praktischer Teil:

  • Vormustern eines Pferdes an der Hand analog einer Verfassungsprüfung,
  • bzw. Vorstellen eines geeigneten Gespanns auf dem Außenplatz (nach Anweisung)
  • Teilnahme an einem mehrtägigen Wanderritt bzw. an einer mehrtägigen Wanderfahrt
  • (mindestens zwei Tage) inklusive Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände nach vorgegebenem Tempo (zwei bis drei Reiter/-innen bzw. Fahrer/-innen ) und Übernachtung, Verfassungsprüfung
  • Absolvieren eines Gelände-Geschicklichkeitsparcours

Theoretischer Teil:
wie Stufe 1, vertiefend zusätzlich:

  • Planung von Ritten/Fahrten unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Pferde in unterschiedlichem Gelände, gezielte Vorbereitung auf mehrtägige Wanderritte/-fahrten
  • Ausrüstung des Pferdes und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in bei mehrtägigen Wanderritten/-fahrten
  • Orientierung im Gelände, Beurteilen des passenden Tempos, Einhalten von Tempovorgaben; Wetterkunde vertiefend
  • Reiterlicher/Fahrerischer Natur- und Umweltschutz, Schutzkategorien und Konsequenzen
  • Zusammenstellen einer Notapotheke, Erste Hilfe bei Reiter/-in bzw. Fahrer/-in und Pferd

Wer hat bestanden?
In beiden Prüfungsteilen muss das Ergebnis "bestanden" lauten. Eine nichtbestandene Prüfung kann wiederholt werden. Über die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission.